· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
von StB Sonja Steben, Herberg & Partner mbB, Dortmund
| In welcher Höhe ist die Vorsteuer aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten abziehbar, wenn Sie ein mehrgeschossiges Wohn- und Geschäftshaus errichten, in dem Sie Wohnungen und ein Ladenlokal vermieten und Ihre eigene Kanzlei betreiben möchten? Da mit dem Gebäude sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Umsätze erzielt werden, muss der Vorsteuerabzug aufgeteilt werden ‒ wie, erklärt der folgende Beitrag. |
1. Grundsatz: Finanzverwaltung bildet Flächenschlüssel
Der Vorsteuerabzug ist nur für steuerpflichtige Ausgangsumsätze möglich. Solche ergäben sich z.B. bei folgender Nutzung nur für das EG und das 1. OG:
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