· Fachbeitrag · Umzugskosten
Diese Aufwendungen können Sie beim beruflich bedingten Umzug steuerlich geltend machen
von StBin Dipl.-Kauffrau Vera Frey, Schwerte
| Ist Ihr Umzug beruflich oder geschäftlich bedingt, können Sie die Aufwendungen in bestimmtem Umfang steuerlich geltend machen. Lesen Sie, wann Sie welche Aufwendungen berücksichtigen können. |
1. Grundsatz
Umzugskosten gehören grundsätzlich zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG). Allerdings können sie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angesetzt werden, wenn der Umzug beruflich oder geschäftlich veranlasst ist. Die privaten Motive für den Umzug (z. B. Eheschließung) müssen von untergeordneter Bedeutung sein. Als beruflich bedingt ist anerkannt:
- Fahrzeitverkürzung von mindestens einer Stunde arbeitstäglich,
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