· Nachricht · Werbungskosten/Betriebsausgaben
Jetzt gibt es einen Sofortabzug für Computer-Hard- und Software
| 20 Jahre lang hat sich für die steuerliche Abschreibung nichts an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer „digitaler“ Wirtschaftsgüter geändert. Doch in diesem Jahr hat die Finanzverwaltung endlich der Tatsache Rechnung getragen, dass sich der rasche technische Fortschritt auch in der steuerlichen Abschreibungspraxis niederschlagen muss. Das BMF lässt sogar einen steuerlichen Sofortabzug zu. Der Online-Beitrag unter ak.iww.de mit der Abruf-Nr. 47322959 erläutert, worauf Sie achten müssen und wie Sie Ihr Wahlrecht bei Computer-Hardware und -Software optimal ausüben. |
Quelle: Ausgabe 06 / 2021 | Seite 91 | ID 47401477