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  • · Nachricht · Deckungsschutz

    Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG

    | Deckungsschutz hat für Rechtsanwälte eine enorme wirtschaftliche Bedeutung. Das AG Siegburg (8.1.20, 104 C 12/19) hat diesbezüglich jetzt eine für Anwälte wichtige Entscheidung getroffen. |

     

    Danach ist für die Abwehr eines anwaltlichen Honoraranspruchs im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG im Rahmen des schuldrechtlichen Versicherungsschutzes Deckungsschutz zu gewähren. Das gilt auch, wenn in dem zugrunde liegenden Verfahren Versicherungsschutz ausgeschlossen war. Der anwaltliche Vergütungsanspruch ist abstrakt zu betrachten: Streitigkeiten hinsichtlich anwaltlicher Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche fallen daher grundsätzlich unter den schuldrechtlichen Versicherungsschutz. Insoweit ist es unerheblich, ob dem Mandat, aus dem die Vergütung herrührt, eine versicherte oder nicht versicherte Streitigkeit zugrunde lag.

    Quelle: ID 46378336