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  • · Nachricht · Entgeltlichkeit

    Auch ein Anwalt möchte Geld verdienen

    | Bei der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts darf nicht von einer unentgeltlichen Tätigkeit ausgegangen werden, sondern es ist grundsätzlich von einer entgeltlichen Tätigkeit auszugehen (AG Steinfurt 13.2.14, 21 C 979/13). |

     

    Der Anwalt hat keine Pflicht, seinen Mandanten vor Beginn der Beratung auf deren Entgeltlichkeit und die Höhe der Vergütung ausdrücklich hinzuweisen. Letztere ergibt sich aus dem Gesetz. Etwas anderes würde nur gelten, wenn die Tätigkeit des Anwalts von vorneherein wirtschaftlich sinnlos wäre.

     

    Quelle: AnwBl Online 14, 143, eingesendet von Rechtsanwalt Burkhard Lensing, Münster

    Quelle: ID 42611129