· Fachbeitrag · Fördermittel für die Kanzlei
Energieverbrauch in der Kanzlei senken und Energiefördermittel in Anspruch nehmen
von Dipl.-Ing. Marion Rohwedder, Geschäftsführerin Grantconsult GmbH, Kleve
| Die Bundesregierung unterstützt betriebliche Maßnahmen, die zur Verbesserung des Energieverbrauchs beitragen. Als Verbesserung wird dabei zum einen die Senkung der Gesamtenergiebilanz und zum anderen der Umstieg auf moderne Techniken betrachtet. Energieexperten gehen davon aus, dass sich der Energieverbrauch in betrieblichen Räumen im Allgemeinen und in Rechtsanwaltskanzleien im Speziellen durchschnittlich um 30 Prozent senken lässt. |
1. Schon für die Energieberatung gibt es Zuschüsse
Energetische Einsparungen müssen dokumentiert werden, um als Nachweis für Förderprogramme zu dienen, die wiederum finanzielle Vorteile versprechen. Der erste Schritt auf dem Weg zu einer energieeffizienten Rechtsanwaltskanzlei ist deshalb die Kontaktaufnahme zu einem Energieberater und die Erstellung eines Energiekonzepts durch diesen.
a) Einen geeigneten Energieberater finden
Als Energieberater kommen Experten infrage, die dafür vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) zugelassen sind. Über die Website energie-effizienz-experten.de finden Sie zugelassene Energieberater in Ihrer Nähe.
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