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  • · Fachbeitrag · Fördermittel für die Kanzlei

    Wachsende Kanzlei: Förderdarlehen für Investitionsanlässe von Rechtsanwälten

    von Dipl.-Ing. Marion Rohwedder, Geschäftsführerin Grantconsult GmbH, Kleve

    | Kanzleiwachstum hängt von individuellen Faktoren ab und kostet Geld. Wenn die Rechtsanwaltskanzlei gut läuft, bietet es sich beispielsweise an, neue Räume zu mieten oder zu bauen. Die neuen Kanzleiräume brauchen dann auch die passende Inneneinrichtung für den Warte- und Empfangsbereich, die Anschaffung neuen Büroinventars und anderes mehr. Für solche Investitionsanlässe hält die Bundesregierung diverse Fördermittel für Unternehmenswachstum bereit. Hinzu kommen Angebote der Länder, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Der Beitrag stellt eine Auswahl vor. |

    1. Der bundesweite, universelle KfW-Unternehmerkredit

    Der Unternehmerkredit der KfW-Bank ist bundesweit möglich (Einzelheiten siehe iww.de/s4160 und iww.de/s4161). Im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise ist der KfW-Unternehmerkredit zurzeit erweitert. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Ihre Kanzlei seit mehr als fünf Jahren besteht. Es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert. Dieses Förderdarlehen ist für sämtliche Investitionen geeignet, die eine Kanzlei vornehmen kann. Dazu gehören z. B.:

     

    • Kauf von Grundstücken und Immobilien