· Fachbeitrag · Fördermittel für die Kanzlei
Staatliche Hilfen für Rechtsanwälte in der Corona-Krise
von Dipl.-Ing. Marion Rohwedder, Geschäftsführerin Grantconsult GmbH, Kleve
| Die Corona-Krise ist noch nicht überwunden. Das spüren inzwischen beruflich auch Rechtsanwälte mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung. Der Staat bietet Kanzleien aktuelle Hilfen. In erster Linie steht Anfang 2021 die Überbrückungshilfe III im Fokus betroffener Unternehmen (siehe Schaubild unter iww.de/s4558 ). |
1. Überbrückungshilfe III
Seit Januar 2021 gibt es die sog. verbesserte Überbrückungshilfe III in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Das Förderprogramm des Bundes greift auf Antrag und ist für Unternehmen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe gedacht, die in einem Monat zwischen November 2020 und Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent verzeichnen müssen. Für diesen Monat/diese Monate können sie Überbrückungshilfe III beantragen.
Das Programm gilt über alle Branchen und Rechtsformen hinweg, soweit der Jahresumsatz von 750 Mio. EUR im Jahr 2020 nicht überschritten wird. Auch Rechtsanwälte haben also bei Vorliegen der Antragsvoraussetzungen Zugriff.
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