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  • · Fachbeitrag · Fördermittel für die Kanzlei

    Zuschüsse zur „Gründung“, zur Festigung oder für neue Vorhaben in der Rechtsanwaltskanzlei

    von Dipl.-Ing. Marion Rohwedder, Geschäftsführerin Grantconsult GmbH, Kleve

    | Sie haben in den letzten fünf Jahren den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt oder möchten jetzt Ihre Kanzlei erweitern? Dann gehören Sie zum Kreis derer, die auf eine Vielzahl von Fördermitteln Zugriff haben. Zuschüsse und Finanzierungsfördermittel für Rechtsanwälte in der Vorgründungs- und Etablierungsphase erleichtern die Festigung der beruflichen Selbstständigkeit. Dieser Beitrag stellt Ihnen Programme aus unterschiedlichen Bereichen mit Praxisbeispielen vor, die vor allem für kleinere Rechtsanwaltskanzleien interessant sind. |

    1. Existenzgründer ist jeder, der ein neues Vorhaben initiiert

    Es gibt viele Förderprogramme, auf die Selbstständige und „junge“ Unternehmen Zugriff haben. Tatsächlich ist es dabei so, dass nur wenige Programme ausschließlich reinen Erstgründern vorbehalten sind. Die meisten Programme rücken abweichende Kriterien als Zugangsvoraussetzungen in den Fokus. Die Bezeichnung „Existenzgründer“ ist in dieser Hinsicht irreführend, rührt allerdings aus den Förderrichtlinien. Auch mit dem Alter des Antragstellers hat die Förderung nichts zu tun. Vielmehr gilt:

     

    • Die Fördermittel stellen auf den Zeitpunkt der Kanzleigründung, der Übernahme oder der Beteiligung etc. ab.