22.10.2019 · Fachbeitrag · Gebühren
Terminsgebühr für Revisionshauptverhandlung in Steuerstrafsache
| Der BGH (4.6.19, 1 StR 454/17, Abruf-Nr. 210196 ) hat einer von ihm als Pflichtverteidigerin bestellten Rechtsanwältin eine beantragte Pauschgebühr von 560 EUR als pauschale Terminsgebühr für die Revisionshauptverhandlung in einer Steuerstrafsache zugesprochen. Die erhöhte Terminsgebühr war aus Sicht des Senats angemessen, weil sich die Anwältin mit umfangreichen und schwierigen Fragestellungen aus dem Steuerstrafrecht im Bereich der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme befassen musste, die auch eine Einarbeitung in das französische Recht erforderten. |
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