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  • · Nachricht · Gesellschaftsform

    Neue Alternative für Freie Berufe: PartG mbB

    | Der Bundesrat hat am 5.7.13 das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) unbeanstandet passieren lassen. Das neue Gesetz macht die PartG mbB möglich. Diese Rechtsform vereint steuerliche Transparenz (also: Besteuerung alleine auf der Ebene der Gesellschafter) mit einer Haftungsbeschränkung, wenn es zu beruflichen Fehlern kommt. Damit passt die neue Gesellschaftsform besonders zu Kanzleien und anderen freiberuflichen Zusammenschlüssen, in denen die Partner in Teams zusammen arbeiten. |

     

    Das Gesetz wirkt dem Trend von Anwaltskanzleien, sich in Form der britischen Limited Liability Partnership (LLP) zusammenzuschließen, entgegen und gibt den kleineren Freiberuflergesellschaften eine lange erwartete Alternative.

     

    Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung ist, dass die Partnerschaft eine Haftpflichtversicherung abschließt und bei der Eintragung in das Partnerschaftsregister nachweist. Diese Haftpflichtversicherung dient dem Schutz des Vertragspartners. Durch die Bezeichnung „mit beschränkter Berufshaftung“ ist auf die Haftungsbeschränkung aufmerksam zu machen.

     

    Für eine aus Anwälten (Rechtsanwälte und Patentanwälte) bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung sind als Mindestversicherungssumme 2,5 Millionen Euro vorgesehen.

     

    Mehr in der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 5.7.13 unter

    http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/20130607_Partnerschaftsgesellschaft.html;jsessionid=C5BF1E86A8467D080EF2286CDC37D46A.1_cid324?nn=1967012 

    Quelle: ID 42216633