· Fachbeitrag · Honorar
Anwalt kann seine Kosten erstattet verlangen, wenn er sich vorgerichtlich selbst vertritt
von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Münster/Augsburg
| Kann ein Rechtsanwalt, der sich im Rahmen einer Unfallschadenregulierung selbst vertritt, vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren als Unfallschaden geltend machen? Die Frage beantwortet das AG Köln. |
Sachverhalt
Die klagenden Rechtsanwälte waren Geschädigte eines Verkehrsunfalls. Sie haben sich vorgerichtlich selbst wegen der Unfallschadenregulierung vertreten. Die beklagte Versicherung hat die insoweit entstandenen Rechtsanwaltsgebühren nicht ersetzt. Die Rechtsanwälte haben daraufhin geklagt.
Entscheidungsgründe
Mit ihrer Klage hatten sie beim AG Köln Erfolg (11.12.17, 261 C 176/17, Abruf-Nr. 198635).
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