11.12.2013 · Fachbeitrag · Honorare
Strafsachen: Als Zeugenbeistand können Sie nun wie ein Verteidiger abrechnen
| In der Rechtsprechung war bislang die Frage umstritten, ob der Rechtsanwalt für die Tätigkeit als Zeugenbeistand (§ 68b StPO) wie ein Verteidiger nach Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG zu vergüten ist oder ob er die Vergütung für eine Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG erhält. |
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