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  • 16.10.2019 · Fachbeitrag · Honorarvereinbarung

    Zeittaktklausel in einer Vergütungsvereinbarung

    | Die Vereinbarung einer Zeittaktklausel von 15 Minuten in einer Vergütungsvereinbarung ist unwirksam. Die Grenze für eine zulässige Pauschalierung könnte bei sechs Minuten anzusetzen sein, so das OLG München in einer aktuellen Entscheidung. |