· Fachbeitrag · Kanzleimanagement
Abrechnung mit Outsourcing-Anbietern: Wie diese Strategie für Sie finanziell aufgeht
von Karin Zecha, geprüfte Rechtsfachwirtin, rund-um-anwalt.de, Krefeld
| Neben der Auslagerung der Gebührenabrechnung (siehe Seite 77 in dieser Ausgabe) nutzen Kanzleien das Outsourcing auch für andere Teile der Büroorganisation als lukratives Organisationsinstrument. Eine formwirksame Einwilligung des betroffenen Mandanten ist immer die strikte Voraussetzung der Zulässigkeit, deren Einzelheiten aber noch umstritten sind. Lesen Sie, wie Sie sich gegenüber Outsourcing-Anbietern im Rahmen der Vergütung vertraglich absichern sollten. |
1. Warum Outsourcing? Überprüfen Sie Ihre Gründe!
Outsourcing verschafft Ihnen die Chance, jederzeit über das aktuellste Know-How der besten Fachkräfte zu verfügen. Bevor Sie die Führungsentscheidung treffen, Dienstleistungen auszulagern, ist es für den Erfolg Ihrer Entscheidung elementar wichtig, Ihre Motive zu überprüfen, Dienstleistungsaufgaben an externe Dritte abzugeben. Sie sollten diese Entscheidung nicht treffen, weil Ihre Aktenschränke zu voll sind oder Ihnen einige Aufgaben unlieb sind. Diese Motive signalisieren Desinteresse und Überlastung. Folge wäre, dass Servicequalität verloren geht.
Über die Auslagerung von Organisationstätigkeiten kann nachgedacht werden, wenn die Motive auf den Erfolg der Kanzlei abzielen: In Betracht kommen etwa die Ziele, Ihren Mandanten mit fachlich einwandfreier Arbeit zu begeistern, sich auf das Kerngeschäft konzentrieren zu können oder kostenflexibel zu sein.
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