· Fachbeitrag · Kommissionsentwurf
Reform des Personengesellschaftsrechts ‒ es wird kompliziert
von Dr. Niels George, FA Handels- und GesellschaftsR, FA ErbR, FA SteuerR, Berlin, georgepartner.de
| Das Personengesellschaftsrecht soll im Jahr 2021 grundlegend modernisiert werden. Das Bundesjustizministerium (BMJV) will mit dem sog. Mauracher Entwurf verkrustete, wenig praxisnahe Strukturen aufbrechen. Dafür ist eine Änderung von nicht weniger als 39 Gesetzen beabsichtigt. Komplexe Zusammenhänge ‒ wir sprechen von einem Konglomerat insbesondere aus Handelsgesetzbuch (HGB), Grundbuchordnung (GBO) und Umwandlungsgesetz (UmwG) ‒ sollen harmonisiert werden. |
1. Das hat sich zuletzt im Personengesellschaftsrecht geändert
Das waren die letzten „Meilensteine“ im Personengesellschaftsrecht:
- In Sachen GbR datiert die letzte tiefgreifende Neuerung aus dem Jahr 2001: Damals wurde die Rechtsfähigkeit der GbR vom BGH anerkannt.
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