30.05.2018 · Fachbeitrag · Kostenfestsetzung
Eine vereinbarte höhere Vergütung als die RVG-Vergütung kann nicht erstattet werden
| Der BGH hat vor Kurzem die Frage entschieden, ob auch eine in einer Vergütungsvereinbarung vereinbarte höhere Vergütung als die sog. gesetzliche Vergütung zu erstatten ist. Er hat diese Frage verneint. |
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