· Nachricht · Kostenfestsetzung
Festsetzung trotz verjährter Anwaltsvergütung
| Oft ist unbekannt: Die Kostenfestsetzung ist auch durchzuführen, wenn der der Erstattung zugrunde liegende Vergütungsanspruch des Anwalts verjährt ist. Eine kostenerstattungsberechtigte Partei ist nicht verpflichtet, sich gegenüber ihrem Rechtsanwalt auf die Einrede der Verjährung zu berufen, um dadurch den Kostenerstattungsschuldner zu entlasten. Das hat das BSG (12.12.19, B 14 AS 46/18 R) jetzt bestätigt. |
Quelle: ID 46658528