· Nachricht · Kostenfestsetzung
Keine Änderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses von Amts wegen
| Das OLG Frankfurt (20.12.19, 18 W 27/19) hat jetzt entschieden: Die Änderung eines rechtskräftigen Kostenfestsetzungsbeschlusses aufgrund einer nachträglich geänderten Gerichtskostenrechnung von Amts wegen ist unzulässig. Nach Rechtskraft eines Kostenfestsetzungsbeschlusses kommen allein die Vollstreckungsgegenklage und die Bereicherungsklage in Betracht. |
Quelle: ID 46658639