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  • · Nachricht · Kostenrecht

    Arbeitsrecht: So bestimmen Sie den Gegenstandswert für einen Ordnungsgeldantrag

    | Bei der Festsetzung des Gegenstandswerts eines Ordnungsgeldantrags ‒ auch betreffend einen betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruch ‒ ist im Regelfall von einem Bruchteil des Werts der Hauptsache auszugehen. Dieser Bruchteilswert kann sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls allerdings erhöhen oder erniedrigen ( LAG Hamburg 20.1.15, 5 Ta 1/13, Abruf-Nr. 174920 ). |

     

    Zur kostenlosen Leseprobe aus RVG prof.

    http://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-zivilrecht/arbeitsrecht-ordnungsgeldantrag-fuer-gegenstandswert-auf-bruchteil-des-hauptsachewerts-abstellen-f85710 

    Quelle: ID 43415479