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Arbeitsrecht: So bestimmen Sie den Gegenstandswert für einen Ordnungsgeldantrag
| Bei der Festsetzung des Gegenstandswerts eines Ordnungsgeldantrags ‒ auch betreffend einen betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruch ‒ ist im Regelfall von einem Bruchteil des Werts der Hauptsache auszugehen. Dieser Bruchteilswert kann sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls allerdings erhöhen oder erniedrigen ( LAG Hamburg 20.1.15, 5 Ta 1/13, Abruf-Nr. 174920 ). |
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Quelle: ID 43415479