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  • · Nachricht · Kostenrecht

    Endlich: Gebührenerhöhung ist Gesetz

    | Am 5. Juli 2013 hat der Bundesrat das Vermittlungsergebnis zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz bestätigt. Ein Schwerpunkt ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz. Die strukturell seit 1936 unveränderte Kostenordnung bedurfte einer grundlegenden Neugestaltung. Die neuen Gebühren gelten für alle Mandate ab dem 1.8.2013. |

     

    Die anwaltlichen Wertgebühren werden im Durchschnitt um etwa 12 Prozent angehoben. Die gesetzlichen Gebühren in Strafsachen steigen um 19 Prozent. Zudem gibt es strukturelle Anpassungen. So wird eine zusätzliche Gebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen eingeführt, die insbesondere den im Baurecht oder Medizinrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen zugutekommen soll.

     

    Mehr unter: http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/201305.07_Kostenrecht.html?nn=1468684

    Quelle: ID 42215930