· Fachbeitrag · Mandanteninformation
Rechtsschutzversicherer erhöhen Prämien: Kündigungsrecht
| Viele Rechtsschutzversicherte müssen aktuell mit Prämienerhöhungen um bis zu 7,5 Prozent rechnen. ARAG und Roland Rechtsschutz haben Beitragserhöhungen für Oktober 2014 angekündigt. Sofern die Erhöhungen nicht mit einer Leistungsverbesserung der Police verbunden sind, besteht ein Sonderkündigungsrecht. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dieser Fall auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. |
PRAXISHINWEIS | Weisen Sie Ihre Mandanten darauf hin. Erklären Sie auch, dass für das Sonderkündigungsrecht eine Ein-Monats-Frist ab Zugang der Mitteilung zu beachten ist (§ 40 VVG). Mandanten gehen häufig davon aus, dass ihnen auch bei Erhöhungen, die lediglich aus der Anhebung der Versicherungssteuer resultieren, ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Dies ist jedoch nicht der Fall. |