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  • 03.11.2017 · Fachbeitrag · Personalkosten

    Tätigkeit einer RA-Fachangestellten kann nicht nach RVG abgerechnet werden

    | Die Frage, ob und wie Gebühren abgerechnet werden können, wenn der Rechtsanwalt von einer nicht in § 5 RVG genannten Person vertreten wird, ist heftig umstritten. Das AG Offenbach hat dazu jetzt entschieden, dass die Tätigkeiten einer Rechtsanwaltsfachangestellten überhaupt nicht nach dem RVG abgerechnet werden kann. |