· Nachricht · Strafverteidigung
Wer nicht „verzichtet“, bekommt auch Gebühren
| Nachdem ein Pflichtverteidiger bestellt wurde, einigten sich die Verfahrensbeteiligten auf einen Verteidigerwechsel. Das Gericht hatte bereits signalisiert, zuzustimmen, sofern entstandene Gebühren nicht erneut verlangt werden. Doch beide Verteidiger verzichteten nicht auf ihre Gebühren. Damit muss der Verteidiger seine volle Vergütung bekommen (LG Darmstadt 18.2.20, 2 Qs 14/20, Abruf-Nr. 215250 ). |
Quelle: ID 46583783