· Fachbeitrag · Streitwertecke (Teil 11)
Aktuelle Rechtsprechung: 7 neue Urteile zur Kostenfestsetzung
von VRiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz
| Angefangen bei der Kostengrundentscheidung gilt es für den Rechtsanwalt, sowohl bei der Bemessung des Gegenstandswerts als auch in der Kostenfestsetzung achtsam zu sein. Er muss Vieles im Blick haben: Die Kostengrundentscheidung muss alles umfassen und richtig verteilt sein, die Auslagen des Gerichts oder die Vergütung des Gegners dürfen nicht hoch angesetzt, die eigene Vergütung nicht unzutreffend gekürzt werden. Auch die sachliche Zuständigkeit und vor allem die Rechtsmittelbeschwer ist an diese Fragen gekoppelt. Der folgende Beitrag stellt sieben wichtige Entscheidungen zur Kostenfestsetzung in den Fokus. |
1. Materiell-rechtliche Einwendungen sind in der Kostenfestsetzung ausgeschlossen
In dem Verfahren nach § 127 GNotKG kann der Kostenschuldner dem Kostenanspruch des Notars keinen Schadenersatzanspruch wegen einer Amtspflichtverletzung (§ 19 BNotO) entgegenhalten. Etwas anderes gilt nur, wenn der Anspruch unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist (BGH 23.5.22, V ZB 9/21, Abruf-Nr. 230275).
Mit dieser Sichtweise gibt der BGH seine frühere Rechtsprechung (DNotZ 61, 430; DNotZ 88, 379) auf und folgt dem allgemeinen Grundsatz der Kostenfestsetzung, dass materiell-rechtliche Fragen dort nicht zu erörtern und zu entscheiden sind. Auch die jüngere OLG-Rechtsprechung muss damit einen Wandel erfahren (anders als jetzt der BGH zuletzt OLG Hamm NJW-RR 19, 1078; OLG Naumburg NotBZ 19, 472; OLG Frankfurt 18.12.18, 20 W 46/17; OLG Dresden NotBZ 17, 51).
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