· Fachbeitrag · Streitwertecke (Teil 3/2023)
Aktuelle Rechtsprechung zu Kostengrundentscheidungen und Kostenfestsetzungen
| Der Anwalt muss schon bei der Kostengrundentscheidung als auch bei der Bemessung des Gegenstandswerts sowie in der Kostenfestsetzung Vieles im Blick haben. Die Kostengrundentscheidung muss alles umfassen und richtig verteilt sein, die Auslagen des Gerichts oder die Vergütung des Gegners dürfen nicht hoch angesetzt, die eigene Vergütung nicht unzutreffend gekürzt werden. Auch die sachliche Zuständigkeit und vor allem die Rechtsmittelbeschwer ist an diese Fragen gekoppelt. Der folgende Beitrag stellt elf wichtige Entscheidungen zum Kostenrecht und zur Kostenfestsetzung in den Fokus. |
von VRiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz
1. Über Kosten in Ehewohnungssachen wird zurückhaltend entschieden
Eine Kostenerstattung ist auch in Ehewohnungssachen nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG nur zurückhaltend anzuordnen. Etwas anderes gilt, wenn die Wohnungszuweisung nicht auf einer schuldhaften Begehung der in § 1361b Abs. 2 S. 1 BGB genannten Rechtsverletzungen beruht und insbesondere Belange eines im Haushalt lebenden minderjährigen Kindes für die Zuweisung der Ehewohnung maßgeblich sind (OLG Karlsruhe 1.2.23, 18 WF 51/21, Abruf-Nr. 235250).
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