· Fachbeitrag · Streitwertecke (Teil 8)
4 aktuelle Kosten-Entscheidungen
von VRiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz
| Sowohl bei der Bemessung des Gegenstandswerts als auch in der Kostenfestsetzung gilt es, achtsam zu sein. Sie müssen Vieles auf einmal im Blick haben ‒ egal, ob die Auslagen des Gerichts oder die Vergütung des Gegners zu hoch angesetzt werden, die eigene Vergütung gekürzt wird oder die Chance besteht, noch „etwas herauszuholen“. Der folgende Beitrag stellt 4 aktuelle Kosten-Entscheidungen in den Fokus. |
1. Vorsicht: Unstatthafte Rechtsmittel kommen teuer zu stehen
Die in § 68 Abs. 3 GKG gesetzlich bestimmte Gebührenfreiheit gilt nur für statthafte Verfahren (LG Braunschweig 13.6.22, 4 W 16/22, Abruf-Nr. 230168).
Das LG hatte den Streitwert vorläufig festgesetzt und den Rechtsstreit dann an ein anderes LG verwiesen. Gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung erhob der Prozessbevollmächtigte des Klägers Beschwerde und verlangte die Festsetzung eines höheren Streitwerts. Diese Beschwerde war unzulässig, was für den Bevollmächtigten teuer wurde. Denn tatsächlich findet die Beschwerde nach § 68 Abs. 1 S. 1 GKG nach absolut herrschender Meinung nur gegen die endgültige Wertfestsetzung statt. § 32 Abs. 2 RVG gibt dem Rechtsanwalt kein weitergehendes Rechtsmittel.
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