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  • · Fachbeitrag · Versicherungen

    Versicherungsschutz für die Anwaltskanzlei

    von Dipl.-Kaufmann (FH) Winfried Beyer, Berlin

    | Für den Anwalt und Notar ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die bei einer Inanspruchnahme für behauptete oder tatsächliche Beratungsfehler eintritt, gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist meist die erste Versicherung, die abgeschlossen wird. Damit ist jedoch nur ein Teilbereich der Risiken der Kanzlei abgedeckt. Dieser Beitrag befasst sich mit weiteren Risiken, die sich aus dem Betrieb Ihrer Kanzlei ergeben können. |

    1. Betriebshaftpflichtversicherung

    Neben der Inanspruchnahme des Anwalts für vermeintliche Beratungsfehler sind auch Schadenersatzforderungen für erlittene Personen- und Sachschäden häufig anzutreffen, z.B. aufgrund von Stürzen. Hier ist eine Betriebshaftpflichtversicherung eintrittspflichtig. Weitere Leistungen: Häufig liegen Kanzleien in dicht bebauten Innenstadtlagen. Ein durch die Kanzlei verursachter Brand kann leicht auf benachbarte Gebäude übergreifen und zusammen mit Ruß und Löschrückständen zu immensen Schäden führen. Dem geschädigten Grundstücksnachbarn steht neben einem verschuldensabhängigem Anspruch gemäß § 823 BGB auch ein verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 S. 2 und § 1004 BGB zu.

     

    Nicht nur aus diesem Grund kommt einer angemessenen Versicherungssumme große Bedeutung zu. Üblicherweise werden ‒ je nach Größe der Kanzlei ‒ pauschale Deckungssummen für Personen- und Sachschäden von 5 bis 10 Millionen EUR vereinbart, die im Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen. Bei Festlegung der ausreichenden Versicherungssumme sind auch zu ersetzende Schäden des Gebäudeeigentümers an seinem Eigentum z.B. durch Brand oder Leitungswasser zu berücksichtigen. Mietsachschäden an gemieteten Räumen oder Gebäuden sind auch Bestandteile eines umfassenden Haftpflichtversicherungsschutzes. Weitere Leistungsmerkmale sind z.B. der 
Ersatz fremder Schlüssel bzw. Codekarten sowie Schäden die aus der Nutzung des Internets resultieren. Wenn sich Ihre Kanzlei in einem größeren Bürogebäude befindet, kann es bei Verlust des Schlüssels des Hauseinganges dazu kommen, dass aus Sicherheitsgründen die komplette Schließanlage mit allen Schlüsseln ausgetauscht werden muss. Damit sind hohe Kosten verbunden. Mit den vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten des Internets steigen ebenfalls die Risiken. Es können Schäden bei Dritten entstehen, z.B. weil über Ihr ­Computersystem Schadsoftware unwissentlich übertragen wurde.