· Nachricht · § 23 EStG
Keine Veräußerungsgewinnbesteuerung bei Verkauf eines selbstgenutzten Eigenheims mit häuslichem Arbeitszimmer
| Der Gewinn aus dem Verkauf einer selbstgenutzten Eigentumswohnung innerhalb des 10-Jahreszeitraums des § 23 EStG ist auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht wurden. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtigen hatten innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist ihre selbst bewohnte Eigentumswohnung veräußert, in der sich ein beruflich genutztes und vom FA anerkanntes häusliches Arbeitszimmer befand. Die hierauf entfallenden Kosten wurden in den Vorjahren jeweils in Höhe des Höchstbetrags von 1.250 EUR als Werbungskosten geltend gemacht und abgezogen.
Das FA vertrat die Auffassung, der auf das Arbeitszimmer entfallende Veräußerungsgewinn unterliege der Besteuerung nach § 23 EStG, da insoweit keine steuerfreie eigene Wohnnutzung im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 des EStG vorliege.
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