Im Rahmen des JStG 2024 wurde die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG zum 1.1.2025 an die unionsrechtlichen Vorgaben des Art. 132 Abs. 1 Buchst. I und j MwStSystRL angepasst. Für die Steuerbefreiung von durch Einrichtungen erbrachte Leistungen ist nach wie vor eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde notwendig.
Eine Geschäftsveräußerung beschränkt sich auf Leistungen, die zwischen dem Übertragenden und dem Übertragungsempfänger erbracht werden. Die Nichtsteuerbarkeit erfasst daher keine Umsätze, die an Dritte ...
Die sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ergebende Steuerschuldnerschaft des Organträgers ist unionsrechtskonform. Entgeltliche Leistungen, die eine Organgesellschaft an den Organträger erbringt, sind entsprechend der ...
Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung gilt grundsätzlich ab 1.1.2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwands für die Unternehmen hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen. Diese gelten allerdings nur für die Pflicht zum Ausstellen einer E-Rechnung und nicht auf der Eingangsseite!
Das FinMin Mecklenburg-Vorpommern ergänzt das zum Friedhof- und Bestattungswesen ergangene BMF-Schreiben vom 23.11.2020 (III C 2 – S 7107/19/10004 :008, 2020/1212492, BStBl I 20, 1335).
Sozialversicherung: Was gilt für welche Berufsgruppe?
Ob Lehrer, Arzt, Pilot oder Steuerberater: Je nach Berufsgruppe gelten unterschiedliche Besonderheiten bei der Sozialversicherungspflicht. Das IWW-Webinar am 25.03.2025 stellt Ihnen die aktuelle Rechtsprechung vor und zeigt, worauf Sie achten müssen.
Welche Mandanten sind betroffen? Welche Rechnungsformate sind künftig noch zulässig? Welche Ausnahmen und Übergangsfristen gibt es? Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht beantwortet Ihnen alle wichtigen Fragen zur neuen E-Rechnungs-Pflicht ab 01.01.2025.
Betriebserwerb gegen Leibrente: Was gilt steuerlich?
Immer wieder wird beim Betriebserwerb statt eines festen Kaufpreises die Zahlung einer Leibrente vereinbart. Aber ist die Gestaltung auch steuerlich sinnvoll? Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt, welche Aspekte Sie auf Käufer- und Verkäuferseite berücksichtigen müssen.
Holen Sie sich aktuelles Gestaltungswissen zu Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ: Am 21.03.2025 findet der 19. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung in Düsseldorf statt. Persönlich präsent oder live am PC? Sie haben die Wahl!
Die OFD Frankfurt/Main regelt für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG das Bescheinigungsverfahren und insbesondere die Zuständigkeiten in Hessen.