Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer, soweit er im Inland betrieben wird. Aus § 35a Abs. 1 GewStG ergibt sich, dass auch Reisegewerbebetriebe der Gewerbesteuer unterliegen, soweit sie im Inland betrieben werden. Fraglich ist jedoch, ob bei dem jeweiligen Reisegewerbetreibenden die Aufwendungen für die Anmietung der Standfläche auch der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Mieten nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG für unbewegliche Wirtschaftsgüter ...
Nach § 8 Nr. 1 GewStG in der in den Erhebungszeiträumen 2008 bis 2017 geltenden Fassung werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 GewStG) ein Viertel der Summe aus den dort unter den Buchstaben a bis f GewStG ...
Im Hinblick auf das Urteil des BFH vom 23.3.2023 (III R 5/22) wurde auf Bund-/Länderebene erörtert, unter welchen Voraussetzungen Sponsoringaufwendungen von der anteiligen Hinzurechnung zum Gewerbeertrag nach § 8 Nr.
Der BFH hat aktuell entscheiden, dass Aufwendungen, die ein
Ferienimmobilienanbieter tätigt, damit ihm die Eigentümer von
Ferienimmobilien diese zur Vermietung an Reisende überlassen, als Mieten zu qualifizieren sein können und zu einer gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung zum Gewinn führen.
In einer aktuellen Verfügung weist die Finanzverwaltung erneut darauf hin, unter welchen Umständen Ausgaben für Mehrwegsteigen nach § 8 Nr. 1d GewStG der Hinzurechnung zum Gewerbeertrag unterliegen und wann nicht.
Unternehmen, die ausschließlich Immobilien verwalten, profitieren in der Regel gewerbesteuerlich von der erweiterten Grundstückskürzung i. S. v. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Unterstützen solche Unternehmen nun ...
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Was ist ertragsteuerfreie Vermögensverwaltung, was nicht begünstigte wirtschaftliche Aktivität? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief bietet einen kompakten Überblick über die steuerlichen Spielregeln für gemeinnützige Körperschaften – inklusive praktischer Beispiele und aktueller Rechtsprechung.
Eigentlich sollten zur erweiterten Grundstückskürzung bei Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG alle Unklarheiten beseitigt sein. Umso überraschender ist, dass zu dieser Thematik in den letzten Monaten unzählige neue Urteile veröffentlicht wurden. Hier ein Überblick zu diesen Urteilen, die Steuerberater in der Beratungspraxis unbedingt kennen sollten.