Die Vollverzinsungsregeln der § 233a und § 238 Abs. 1a AO bilden in Bezug auf den Beginn des Zinslaufs und die Zinshöhe die Lage an den Zinsmärkten (jedenfalls noch) realitätsgerecht ab. Die Vollverzinsung verstößt auch nicht gegen die unionsrechtlichen Grundsätze der Äquivalenz und Effektivität.
Das Ende von Papier- und Pdf-Rechnungen naht: Ab dem 1.1.25 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um die Kanzleiprozesse und Ihre Mandanten proaktiv umzustellen! Konkrete ...
Aus aktuellem Anlass weist die Oberfinanzdirektion Karlsruhe darauf hin, dass die Finanzämter in Baden-Württemberg Kassen-Nachschauen nach § 146 b AO durchführen.
Bei Vorliegen der Rückausnahmen des § 152 Abs. 3 AO darf das Finanzamt nach § 152 Abs. 6 AO auch für Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen einen Verspätungszuschlag nur als ...
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2024/2025: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2025 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin unter anderem: Änderungen durch die Grundsteuer-Reform ab 2025, Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und Maßnahmen zum Jahreswechsel für Gewerbetreibende und Freiberufler.
E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 28.11.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Welche Mandanten sind betroffen? Welche Rechnungsformate sind künftig noch zulässig? Welche Ausnahmen und Übergangsfristen gibt es? Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht beantwortet Ihnen alle wichtigen Fragen zur neuen E-Rechnungs-Pflicht ab 01.01.2025.
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die rund 80-seitige Checkliste „Steuergestaltung 2024/2025“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
Weist die Buchführung eines Restaurants (hier: eines Buffet-Restaurants mit asiatischem Speiseangebot) mehrere gewichtige formelle und materielle Buchführungsmängel auf, die Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln, führt dies zu einer Schätzungsbefugnis nach § 162 Abs. 2 Satz 2 AO. Die Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung stellt nach der BFH-Rechtsprechung eine anerkannte Schätzungsmethode nach den Grundsätzen des äußeren Betriebsvergleichs dar.