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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Zahlungserinnerungen von anderen EU-Mitgliedstaaten

    Zahlreiche Unternehmer, die am Verfahren One-Stop-Shop, EU-Regelung teilnehmen, haben aktuell Zahlungserinnerungen für das 3. Quartal 2021 von anderen EU-Mitgliedstaaten erhalten. Darauf weist das BZSt hin und spricht eine Handlungsempfehlung aus.

     

    Hintergrund

    Um für Fernverkäufer die Abgabe der ausländischen Steuererklärungen sowie die Zahlung der ausländischen Mehrwertsteuer zu erleichtern, bietet die EU ein zentrales Portal, den „One-Stop-Shop ‒ OSS“.

     

    Dieser ermöglicht es dem Verkäufer, im EU-Ausland geschuldete Umsatzsteuer zentral zu erklären und abzuführen. Die Meldepflichten erfüllt er über den OSS. Dieser steht deutschen Verkäufern über die Homepage des BZSt (www.iww.de/s5248) zur Verfügung.