· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Zahlungserinnerungen von anderen EU-Mitgliedstaaten
Zahlreiche Unternehmer, die am Verfahren One-Stop-Shop, EU-Regelung teilnehmen, haben aktuell Zahlungserinnerungen für das 3. Quartal 2021 von anderen EU-Mitgliedstaaten erhalten. Darauf weist das BZSt hin und spricht eine Handlungsempfehlung aus. |
Hintergrund
Um für Fernverkäufer die Abgabe der ausländischen Steuererklärungen sowie die Zahlung der ausländischen Mehrwertsteuer zu erleichtern, bietet die EU ein zentrales Portal, den „One-Stop-Shop ‒ OSS“.
Dieser ermöglicht es dem Verkäufer, im EU-Ausland geschuldete Umsatzsteuer zentral zu erklären und abzuführen. Die Meldepflichten erfüllt er über den OSS. Dieser steht deutschen Verkäufern über die Homepage des BZSt (www.iww.de/s5248) zur Verfügung.
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