In der Steuerbilanz einer als Großbetrieb i.S. von § 3 BpO 2000 eingestuften Kapitalgesellschaft sind Rückstellungen für die im Zusammenhang mit einer Außenprüfung bestehenden Mitwirkungspflichten gemäß § 200 AO, soweit diese die am jeweiligen Bilanzstichtag bereits abgelaufenen Wirtschaftsjahre (Prüfungsjahre) betreffen, grundsätzlich auch vor Erlass einer Prüfungsanordnung zu bilden (BFH6.6.12, I R 99/10).
Die Absendung von Datensätzen aufgrund einer Taxonomie für kalendergleiche Wirtschaftsjahre wird regelmäßig mit dem Release des ELSTER-Rich-Client im November des Vorjahres ermöglicht und gilt auch für abweichende ...
Weist ein Unternehmer irrtümlich sowohl in Abschlags- als auch in Endrechnungen Umsatzsteuer doppelt aus, hat er die zusätzlich geschuldeten Umsatzsteuerbeträge in den Jahren zu passivieren, in denen sie infolge des ...
Spätestens bei der Jahresabschlusserstellung stellt sich die Frage, wie im Wirtschaftsjahr gewährte Zuschüsse bilanziell zu behandeln sind. Eine Frage, die angesichts der unterschiedlichen Zuwendungsarten nicht immer einfach zu beantworten ist. Anlass genug, um in einem zweiteiligen Beitrag die Bilanzierung von Zuwendungen näher vorzustellen.
Verluste aus typisch stillen Beteiligungen, die im Betriebsvermögen gehalten werden, sind phasengleich zu berücksichtigen (BFH 27.3.12, I R 62/08,
Abruf-Nr. 121587).
Das Bundesministerium der Justiz hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der sogenannten Micro-Richtlinie 2012/6/EU über Erleichterungen der Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften (MicroBilG) ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
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Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Zur Bestimmung des Prüfungsturnus werden Unternehmen von der Finanzverwaltung nach den Kriterien Umsatz und Gewinn in die Größenklassen Großbetriebe, Mittelbetriebe, Kleinbetriebe sowie Kleinstbetriebe eingeteilt. Mit Schreiben vom 22.6.12 hat das BMF neue Größenklassen für die steuerliche Außenprüfung nach § 193 AO ab 1.1.13 veröffentlicht.