Um sicherzustellen, dass die international vereinbarten, verschärften Regeln für Banken rechtzeitig zum 1.1.2013 in Kraft treten können, hat die Bundesregierung am 22.8.2012 den BMF-Gesetzesentwurf zur nationalen Umsetzung der europäischen Basel III-Regeln (Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/…/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. …/2012 ...
Der Regierungsentwurf zum Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (BT-Drucks. 17/10491, 15.8.12) sieht unter anderem die Anhebung des gesetzlichen Verzugszinses von 7 % auf 8 % über dem ...
Die MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute) sind sozusagen die „Bibel“ der Banken, wenn es um das Kreditgeschäft geht. Neben dem Kreditwesengesetz (KWG) und den Basel-Vorschriften ...
Um sicherzustellen, dass die international vereinbarten, verschärften Regeln für Banken rechtzeitig zum 1.1.13 in Kraft treten können, hat die Bundesregierung am 22.8.2012 schon vor der endgültigen Einigung in Brüssel den vom Bundesminister der Finanzen vorgelegten Gesetzesentwurf zur nationalen Umsetzung der europäischen Basel III-Regeln beschlossen.
Die Sparkassen Finanzgruppe hat festgestellt, dass die durchschnittliche Eigenkapitalquote ihrer mittelständischen Kundschaft aktuell bei 18,3 % liegt. Das heißt im Umkehrschluss, dass die Betriebe 81,7 % Fremdkapital ...
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken und Sparkassen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und dem Bankkunden. In regelmäßigen Abständen werden diese neu gestaltet.
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Einer Vielzahl von Anlegern, vorwiegend selbstständigen Unternehmern, wurden in der Vergangenheit komplizierte Rentenmodelle zur Altersvorsorge empfohlen. Die dazu abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge wurden durch Darlehen finanziert. Tatsächlich erzielten die Versicherungsverträge und die parallel dazu abgeschlossenen Investmentfonds nur geringe Renditen unterhalb des Darlehenszinssatzes, sodass bei Ablauf des Darlehensvertrags die Versicherungs- oder Anlagesumme nicht zur Darlehenstilgung ausreichte.