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Rund 800 Ärzte für Zweitmeinungsverfahren qualifiziert
| Rund 800 Fachärzte dürfen Zweitmeinungen zu Hysterektomien, Tonsillektomien oder Schulterarthroskopien abrechnen. Das geht aus einem Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KVB) hervor. |
Die meisten Genehmigungen für die Erteilung von Zweitmeinungen (378) erhielten Gynäkologen zu Hysterektomien, gefolgt von HNO- und Kinderärzten (229) zu Tonsillektomien und Fachärzten orthopädischer und chirurgischer Fächer (183) zu Schulterarthroskopien.
MERKE | Seit Beginn des Jahres 2019 haben gesetzlich versicherte Patienten bei bestimmten Eingriffen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Dazu zählen Tonsillektomien/Tonsillotomien, Hysterektomien, Arthroskopien am Schultergelenk, geplanter Kniegelenksersatz (Bericht online unter iww.de/cb, Abruf-Nr. 46928762; Beschluss in Kraft seit dem 12.01.2021; vgl. CB 02/2021, Seite 1) und Amputationen bei Diabetischem Fußsyndrom (Beschluss noch nicht in Kraft; vgl. CB 05/2020, Seite 1). Auch entsprechend qualifizierte Klinikärzte können Zweitmeinungen erteilen. Über die Zulassungsvoraussetzungen und das Antragsverfahren informiert ein Beitrag im CB 02/2019, Seite 3. Der Ausbau der Zweitmeinungsverfahren ist zudem im Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) enthalten (Beitrag im CB 04/2021, Seite 3). |