· Fachbeitrag · DRG-Abrechnung
In acht Schritten zur Strukturprüfung: Das ist jetzt zu tun
von Dr. med. Malte Raetzell, MaHM, Kiel
| Das MD-Reformgesetz hatte dem Medizinischen Dienst Bund (MD) aufgegeben, dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) bis zum 28.02.2021 eine Richtlinie für Strukturprüfungen zur Genehmigung vorzulegen ( CB 06/2021, Seite 16 ff.). Der MD Bund hat die am 20.05.2021 genehmigte Fassung am 27.05.2021 veröffentlicht (online unter iww.de/s5006 ). Für Strukturprüfungen zum 31.12.2021 ist weiterhin eine Antragsfrist bis zum 30.06.2021 vorgesehen. Selbst die Fristverlängerung auf den 15.08.2021 bringt nicht nur Vorteile. |
Verlängerung der Antragsfrist auf 15.08.2021 ‒ ein Vorteil?
Nach den Einwänden vieler Kliniken ist die Antragsfrist seitens des MD verlängert worden ‒ und zwar auf den 15.08.2021. Doch diese Verlängerung birgt auch Nachteile. Für Kliniken, die Coronapatienten behandelt haben, gelten nach § 25 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) diverse Erleichterungen bei den Strukturmerkmalen im Jahr 2021. Diese Erleichterungen sind aber auf Prüfzeiträume bis zum 30.06.2021 begrenzt.
MERKE | Das bedeutet, wenn ich einen Antrag nach dem 30.06.2021 stelle, dass der MD dann auch einen Prüfzeitraum wählen könnte, in dem diese Erleichterungen nicht mehr gelten (z. B. Juli). Als Prüfzeitraum wird grundsätzlich eine Zeitspanne gewählt, die vor der Antragstellung liegt und in der Regel drei zusammenhängende Monate umfasst. |
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