· Fachbeitrag · DRG-Abrechnung
Quo vadis Strukturprüfung? Aktuelle Herausforderungen für Krankenhausabteilungen
von Dr. med. Malte Raetzell, MaHM, Kiel
| Das MD-Reformgesetz hat die DRG-Abrechnung und die Strukturprüfungen neu geregelt ( CB 01/2020, Seite 15 ). U. a. wurde der § 275d ins Sozialgesetzbuch (SGB) V eingeführt und der Medizinische Dienst (MD) hatte den Auftrag erhalten, dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) bis zum 28.02.2021 eine Richtlinie für Strukturprüfungen nach § 283 SGB V zur Genehmigung vorzulegen. Bis zum Redaktionsschluss hat das BMG die Richtlinie noch nicht genehmigt. Aus dem bereits bekannten Entwurf vom 07.12.2020 lassen sich aber jetzt schon wesentliche Herausforderungen ableiten. |
Die Vorgaben für die Strukturprüfung laut Richtlinienentwurf
Die Strukturprüfungen beziehen sich auf nahezu alle OPS, die sog. Komplexbehandlungen abbilden. Hierunter sind i. d. R. Behandlungskomplexe zu verstehen, die entweder sehr aufwendig sind oder durch mehrere Berufsgruppen geleistet werden (z. B. geriatrische, neurologische, intensivmedizinische oder palliativmedizinische Komplexbehandlung).
In Vorbereitung der Strukturprüfungen hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als Nachfolgeinstitution des DIMDI im OPS-Katalog für das Jahr 2021 die Mindestmerkmale in Struktur- und Mindestmerkmale aufgeteilt (vorläufige Fassung online unter iww.de/s4913)
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