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Liquidationsrecht ständiger Vertreter anderer Sektionsbereiche
| FRAGE: In unserem Krankenhaus wurde die Innere Abteilung in der Wahlleistungsbereinbarung in Sektionen unterteilt. Es gibt einen Chefarzt und vier Sektionen mit jeweils einem ständigen Vertreter: 1. Hämatologie, 2. Onkologie, 3. Intensiv, 4. Gastroenterologie. Ist nun der Chefarzt am Wochenende nicht anwesend, weil er am Wochenende keinen Dienst hat (geplante Abwesenheit), so ist jeweils einer der ständigen Vertreter anwesend. Kann nun der ständige Vertreter z. B. der Hämatologie auch auf den anderen drei Stationen (Onkologie, Intensiv und Gastroenterologie) für den Chefarzt am Wochenende abrechnungsfähige Visiten machen oder nur jeweils für seine eigene Sektion und bei den anderen drei Sektionen können die Visiten nicht abgerechnet werden? |
Antwort: Sofern jeder Funktionsbereich einen eigenen Vertreter hat, kann dieser das Liquidationsrecht auch nur für seinen Bereich bei Abwesenheit des Chefarztes wahrnehmen, wobei es sich bei geplanter (vorhersehbarer) Abwesenheit bereits um einen Fall handelt, bei dem eine Individualvereinbarung erforderlich ist. Lesen Sie hierzu einen ausführlichen Beitrag im CB 01/2018, Seite 8 (inkl. Muster einer Vertretervereinbarung).