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  • · Nachricht · Notfallmedizin

    Notarzteinsatz: Gibt es pauschale Gebührenziffern oder Steigerungssätze?

    | FRAGE: „Gibt es pauschal irgendwelche Ziffern bzw. Steigerungssätze für einen Notarzteinsatz (z. B. wenn der Notarzt den Patienten ins Krankenhaus begleitet)“? |

     

    Antwort: Grundsätzlich gibt es in der GOÄ keine pauschalen Leistungspositionen für Notarzteinsätze. Die Abrechnung muss über Einzelleistungen erfolgen. Die Begleitung eines Patienten zur unmittelbar notwendigen stationären Behandlung wird nach Nr. 55 GOÄ abgerechnet (vgl. Beitrag online vom 10.02.2022, Abruf-Nr. 47981934 ).

     

    Erhöhte Steigerungssätze sind bei besonderer Schwierigkeit, Zeitaufwand oder besonderen Umständen bei der Ausführung unter Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. Unzeiten bei Besuchsleistungen, Beratungen oder Untersuchungen sowie Vorliegen besonderer Dringlichkeit und oder bei Behandlung von Kindern bis zum 4. Lebensjahr sind jedoch nicht über den Steigerungssatz, sondern über die in der GOÄ vorhandenen Zuschlagspositionen abzudecken. Hierbei sind in Bezug auf Ausschlüsse und Häufigkeit des Ansatzes die allgemeinen Abrechnungsbestimmungen der jeweiligen Zuschlagspositionen zu beachten.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2023 | Seite 2 | ID 48976463