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    Zum Beitrag „Wahlarzt begleitet OP nur als Anästhesist...“

    | Die Wortwahl in der Überschrift des Beitrags „Wahlarzt begleitet OP nur als Anästhesist ‒ Kernleistung ist nicht persönlich erbracht“ ( CB 03/2018, Seite 3 ) hat bei einzelnen Lesern zu Irritationen geführt. Daher veröffentlicht die Redaktion folgenden Hinweis. |

     

    Mit der Überschrift sollte ausgedrückt werden, dass der Wahlarzt bei dem betreffenden Eingriff nicht die Kernleistung persönlich erbracht, sondern den Eingriff als Anästhesist begleitet hat. Bezogen auf die Berechnungsfähigkeit der OP als Wahlleistung war das Wort „nur“ gerechtfertigt, weil der Wahlarzt weniger an Leistung erbracht hat als es die GOÄ als Abrechnungsgrundlage erfordert hätte. Keineswegs aber sollte der Eindruck entstehen, dass Anästhesisten geringer qualifiziert als andere Facharztgruppen seien, oder dass ihr Beitrag zum Gelingen einer Operation unwichtig sei.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2018 | Seite 1 | ID 45184641