· Fachbeitrag · Refresher
GOÄ-Abrechnung: Vier Prinzipien der korrekten Rechnungslegung
von RAin, FAin MedR Constanze Barufke-Haupt, D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin, db-law.de
| Die GOÄ ist nicht nur für Chefärztinnen und Chefärzte mit originärem Liquidationsrecht relevant. Auch wer einen Chefarztvertrag mit Beteiligungsvergütung hat, partizipiert an den Umsätzen der Krankenhausabteilung aus Privatliquidation. Zudem ist die GOÄ für die Abrechnung ambulanter (Chef-)Arztleistungen auf Basis eines Vertrags des Patienten mit juristischen Personen anwendbar (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 04.04.2024, Az. III ZR 38/2; CB 06/2024, Seite 5 ff.). Anlass genug, sich erneut zu vergegenwärtigen, wie GOÄ-Rechnungen richtig zu stellen sind. Vier Prinzipien sind hierbei maßgebend. |
1. Stellen Sie die Vollständigkeit der GOÄ-Rechnung sicher!
Erst wenn eine Rechnung alle folgenden Angaben enthält, wird sie auch fällig. Andernfalls besteht kein Zahlungsanspruch.
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