Grundsätzlich ist die Untersuchung der A. umbilicalis und der A. uterina bds. Mindestvoraussetzung für die Berechnung der Nr. A 1008 des Analogverzeichnisses der Bundesärztekammer (CB 01/2018, Seite 19). Ein Leser wies kürzlich auf folgende Ausnahme hin: Ab dem dritten Trimenon ist zusätzlich die A. cerebri media zu untersuchen. Die Redaktion bedankt sich an dieser Stelle für den Hinweis.
Nr. 5731 heißt „Ergänzende Serien…“. Was eine „Serie“ ist, ist in der GOÄ nicht definiert. „Serien“ sind nicht zu verwechseln mit den „Untersuchungssequenzen“ des EBM. In der Praxis herrscht häufig ...
Frage: „Bei einer Patientin haben wir ein Führungsröhrchen für eine Brachytherapie eingebracht. Das ca. 6 cm lange Röhrchen wurde mit zwei Fäden an der Portio fixiert. In der GOÄ wird diese Leistung nicht ...
Wenn Sie als Wahlarzt eine multimodale Schmerztherapie als Wahlleistung abrechnen, müssen Sie nicht alle darin enthaltenen Wahlleistungen persönlich erbringen (CB 09/2017, Seite 13). Trotzdem verweigern deshalb viele Patienten oder Kostenträger die Zahlung. Wie Sie als Wahlarzt vorgehen, um Ihren Vergütungsanspruch zu wahren, fasst der CB zusammen.
Frage: „In unserer Abteilung führen wir regelmäßig sogenannte multiprofessionelle Therapiekonferenzen durch: Ärzte und nicht ärztliche Therapeuten besprechen routinemäßig gemeinsam Ziele und Maßnahmen in der ...
Frage: Ein Privatpatient hat eine Wahlleistungsvereinbarung abgeschlossen. Der Chefarzt ist während der OP anwesend und überwacht den Eingriff. Der Eingriff wurde laut OP-Bericht vom Assistenzarzt erbracht.
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Welche Teile einer vereinbarten Wahlleistung muss der Chefarzt selbst erbringen? Die Antwort darauf gibt die CB-Sonderausgabe „Der Chefarzt als Wahlarzt: So gestalten Sie Ihre Vertretung rechtssicher“ (für CB-Abonnenten als PDF online unter cb.iww.de , Abruf-Nr. 45173410 ).