Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) eines gekündigten Chefarztes ist nicht allein deshalb anzuzweifeln, weil die darin attestierte Arbeitsunfähigkeit (AU) bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses währt. Wenn ein Chefarzt in einem gekündigten Arbeitsverhältnis arbeitsunfähig erkrankt und eine zehnstündige Bahnfahrt nach Hause antritt, um dort seine Hausärztin aufzusuchen, ist allein deswegen die AU-Bescheinigung noch nicht fragwürdig (Landesarbeitsgericht (LAG) ...
In Arzthaftungsprozessen erheben Patienten häufig die Aufklärungsrüge und kritisieren das durchgeführte Aufklärungsgespräch oft gleich in mehrfacher Hinsicht: nicht umfangreich genug, zeitlich zu knapp vor dem ...
Mit einer Aufhebungsvereinbarung kann ein Chefarztdienstverhältnis wirksam und rechtssicher beendet werden. Häufig geht die Initiative zum Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung vom Krankenhausträger aus, aber auch ...
Frage: „Mein Chef hat sich mit einer Oberärztin in unserer Abteilung zerstritten. Daher plant er, diese aus ihrer Sprechstunde und aus dem OP zu verdrängen und sie nur noch mit administrativen Aufgaben zu beschäftigen. Gleichzeitig hat sich eine Fachärztin bei meinem Chef um eine fachliche Weiterbildung beworben. Nach dem Willen meines Chefs soll die neue Kollegin nach abgeschlossener Weiterbildung die Oberärztin ersetzen, mit der er sich zerstritten hat. Mit der Durchführung der Weiterbildung hat mein ...
Betreiber von Privatkliniken müssen sich bei der Rechnungsstellung nicht zwingend an den Vorschriften der GOÄ orientieren. Das Landgericht (LG) Duisburg wies daher die Rückzahlungsklage einer Patientin ab (Urteil vom ...
Arzthaftungsprozesse drehen sich häufig um den Zeitpunkt, die Form und den Inhalt der Patientenaufklärung (CB 07/2023, Seite 10 ff. und CB 08/2023, Seite 9 ff.). Auch mit der Einwilligung in die Behandlung (CB ...
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Nach der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Schutz von Patientendaten, kann jeder Patient Kopien aus der Patientenakte zukünftig einmal umsonst verlangen (EuGH, Urteil vom 26.10.2023, Az. C-307/22; Urteilsbesprechung im CB 12/2023, Seite 6 f.). Nach Auffassung der EU-Richter hat damit der Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Vorrang vor der Vorschrift des § 630g Abs. 2 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), nach der Patienten für Kopien aus der Patientenakte bezahlen müssen.