Selbst bei einvernehmlichem Sexualkontakt zwischen Arzt (Anm. d. Red: m/w/d) und Patient (Anm. d. Red.: m/w/d) während eines Behandlungsverhältnisses gehen Ärzte ein hohes Strafbarkeitsrisiko ein. Die Gerichte prüfen regelmäßig, ob der Arzt seine Vertrauensstellung im Rahmen des Behandlungsverhältnisses missbraucht hat, um sexuelle Handlungen herbeizuführen. So auch im Fall eines Orthopäden: Der Einwand des angeklagten Arztes, der Sexualkontakt sei einvernehmlich gewesen, nutzte dem Arzt am Ende nichts ...
Wegen vermeintlicher Impfschäden haben bundesweit zahlreiche Patienten gegen Impfstoffhersteller geklagt. Sie beriefen sich auf Haftung nach dem Arzneimittelgesetz (AMG). Nunmehr liegen erste Urteile vor: Zwei Gerichte ...
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) hat sich bundesweit etabliert und ist in vielen Krankenhäusern ein fester Bestandteil sektorenübergreifender Versorgung. Der für die weitergehende Ausgestaltung ...
Zielvereinbarungsregelungen in Chefarztverträgen sind häufig streitanfällig. Praxisrelevant sind hier Fälle, in denen der Träger Zielvereinbarungsangebote unterbreitet, die unangemessene und/oder nicht erreichbare Ziele vorsehen. Daneben existieren Fälle, in denen der Träger – entgegen seiner einseitigen chefarztvertraglichen Verpflichtung – gar keine Zielvereinbarung vorschlägt oder aber keine Übereinkunft über die verschiedenen Ziele zwischen dem Chefarzt und dem Geschäftsführer erzielt werden ...
Der wegweisende „Nikolausbeschluss“ des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat den „Off-Label-Use“ von Medikamenten bei lebensbedrohlichen Erkrankungen, insbesondere die Kostenübernahme durch die gesetzlichen ...
Wer als ausländischer Arzt im Approbationsverfahren die Kenntnisprüfung endgültig nicht bestanden hat, hat keinen Anspruch auf Erteilung der Approbation. Ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) ...
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Wenn ein Chefarztvertrag einen Stichtag für den Abschluss einer Zielvereinbarung vorsieht, ist dieser zwingend einzuhalten, denn er ist ausschlaggebend für die Anreizfunktion der Zielvereinbarung. Streiten sich beide Seiten bereits über die Zielvereinbarung aus dem vorigen Jahr, muss der Chefarzt seinen Arbeitgeber nicht mehr auffordern, mit ihm eine Zielvereinbarung für das laufende Jahr zu schließen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Chefarzt vereinbarte Ziele erreicht hätte, wenn nicht ...