· Nachricht · Qualitätssicherung
Seit dem 01.01.2022 auch Mindestmengen für Lungenkrebs- und Brustkrebs-OPs
| Seit dem 01.01.2022 gelten auch für Brustkrebs- und Lungenkrebs-OPs sog. Mindestmengen zur Qualitätssicherung ( CB 03/2018, Seite 3 ): Brustkrebs-OPs sollen künftig nur noch an Standorten mit 100 Eingriffen pro Jahr und Lungenkrebs-OPs nur noch an Standorten mit 75 Eingriffen pro Jahr erfolgen. Außerdem erhöhte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Mindestmenge für komplexe Eingriffe an der Bauchspeicheldrüse von 10 auf 20. Die Änderungen treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft. Nähere Information online unter iww.de/s5902 . |
Quelle: Ausgabe 02 / 2022 | Seite 1 | ID 47900226