01.11.2006 | Anfechtung
BGH lässt Anfechtung der Annahme einer Erbschaft zu
In der letzten Ausgabe von EE haben wir die Entscheidung des OLG Hamm vorgestellt (EE 06, 167, Abruf-Nr. 062735). Der BGH hat sich mit Beschluss vom 5.7.06, (IV ZB 39/05, n.v., Abruf-Nr. 062849) der Rechtsauffassung des OLG angeschlossen. Damit besteht ab sofort Rechtssicherheit für alle Anfechtungsfälle, bei denen folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Checkliste: Anforderungen des BGH an die Anfechtung einer Erbschaft |
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Praxishinweis: Die Entscheidung des BGH ist begrüßenswert, weil praxisnah. Denn der rechtsunkundige Erbe, der eine zwar den Pflichtteil übersteigende, aber beschränkte und beschwerte Erbschaft annimmt, wird niemals glauben, dass er gerade damit eine maßgebliche Beteiligung am Nachlass verlieren könnte oder anders ausgedrückt, dass er gerade durch die Ausschlagung eine wertmäßige größere Beteiligung am Erbe erhalten hätte.
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