07.06.2011 | Der praktische Fall
Haftungsfalle: Übertragung eines belasteten Grundstücks vom Vor- auf den Nacherben
von RiLG Dr. Andreas Möller, Bochum
Not macht erfinderisch, so heißt es. Aber gerade im Erbrecht können in der Gestaltungspraxis gravierende Fehler unterlaufen. Dazu ein Fall aus der Praxis.
Der praktische Fall |
Die nicht befreite Vorerbin hat u.a. ein Grundstück geerbt. Dieses Grundstück ist durch eine Sicherungshypothek eines Eigengläubigers der Vorerbin belastet. Die Anordnung der Nacherbfolge ist im Grundbuch eingetragen. Die Vorerbin möchte das Eigentum am Grundbesitz im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf die Nacherben übertragen. Denn sie glaubt, dass dadurch die Sicherungshypothek unwirksam wird. Zu Recht? |
Rechtslage während der Vor- und Nacherbschaft
Bis zum Eintritt des Nacherbfalls ist die Zwangsverfügung wirksam (Palandt/Weidlich, BGB, 70. Aufl., § 2115 Rn. 4). § 2115 BGB hindert nicht die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen während der Dauer der Vorerbschaft, da die Unwirksamkeit auf den Zeitpunkt des Nacherbfalls herausgeschoben ist.
Zulässig sind insbesondere folgende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
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