15.03.2010 | Erbschaftsteuer
Gestaltungspraxis: So wird die Lebensversicherung im Erbfall besteuert
von RA Holger Siebert, FA Steuerrecht und Erbrecht, Alsfeld
Lebensversicherungen sind ein beliebtes Gestaltungselement in der Erbfolgeplanung und aufgrund ihres hohen Anteils in der Vermögensanlage zudem von bedeutendem wirtschaftlichen Gewicht. Der folgende Beitrag zeigt, wie Lebensversicherungen im Erbfall steuerlich behandelt werden und wie sich die Steuerlast reduzieren lässt.
Gestaltungsziele
Lebensversicherungsverträge sind im Bereich der Nachfolgeplanung besonders geeignet, die folgenden Zielsetzungen zu erreichen:
Checkliste: Für diese Ziele sind Lebensversicherungen geeignet |
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Erbschaftsteuerliche Auswirkungen
Häufig wird dabei jedoch nicht hinreichend darauf geachtet, wie sich die später von dem Versicherer zu erbringenden Leistungen für die Bezugsberechtigten erbschaftsteuerlich auswirken. Es kommen insoweit drei Möglichkeiten in Betracht:
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