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  • 15.03.2010 | Erbschaftsteuer

    Gestaltungspraxis: So wird die Lebensversicherung im Erbfall besteuert

    von RA Holger Siebert, FA Steuerrecht und Erbrecht, Alsfeld

    Lebensversicherungen sind ein beliebtes Gestaltungselement in der Erbfolgeplanung und aufgrund ihres hohen Anteils in der Vermögensanlage zudem von bedeutendem wirtschaftlichen Gewicht. Der folgende Beitrag zeigt, wie Lebensversicherungen im Erbfall steuerlich behandelt werden und wie sich die Steuerlast reduzieren lässt.  

     

    Gestaltungsziele

    Lebensversicherungsverträge sind im Bereich der Nachfolgeplanung besonders geeignet, die folgenden Zielsetzungen zu erreichen:  

     

    Checkliste: Für diese Ziele sind Lebensversicherungen geeignet
    • Absicherung von nahen Angehörigen, insbesondere für den Todesfall eines Familienmitglieds, das hauptsächlich für den Familienunterhalt finanziell aufkommt.

     

    • Liquiditätsvorsorge für den Fall, dass Pflichtteilsansprüche gegen den Willen von Erben geltend gemacht werden.

     

    • Liquiditätsvorsorge für die zu erwartende Erbschaftsteuerbelastung.

     

    • Liquiditätsvorsorge für Kosten im Zusammenhang mit der Bestattung des Erblassers und der Regelung von Vermögensfragen.
     

    Erbschaftsteuerliche Auswirkungen

    Häufig wird dabei jedoch nicht hinreichend darauf geachtet, wie sich die später von dem Versicherer zu erbringenden Leistungen für die Bezugsberechtigten erbschaftsteuerlich auswirken. Es kommen insoweit drei Möglichkeiten in Betracht: