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  • 03.02.2009 | Erbschaftsteuer

    Unternehmensnachfolge: So wählen Sie die richtige Gestaltung

    von RA und Notar Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Braunschweig

    Bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge nach der Reform muss darauf geachtet werden, die vom Gesetzgeber gewollte steuerliche Begünstigung des Betriebsvermögens auch tatsächlich auszunutzen. Wie sich am Fall der Ausgangslohnsumme zeigt, ist es hierbei erforderlich beizeiten die richtigen Vorkehrungen zu treffen.  

     

    Unternehmensnachfolge nach der Reform

    Ein Kernstück der Reform ist es, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Großteil des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer zu verschonen. Um dieses Ziel zu erreichen, stellt das Gesetz zwei Modelle zur Verfügung: Zum einen das Regelmodell mit einem Verschonungsabschlag in Höhe von 85 Prozent und zum anderen die Option mit einem Verschonungsabschlag in Höhe von 100 Prozent.  

     

    Übersicht: Regelmodell und Option

    Regelmodell: Verschonungsabschlag
    85 Prozent  

    Option: Verschonungsabschlag
    100 Prozent  

    • Fortführungsfrist: 7 Jahre

     

    • Lohnsumme im 7-Jahreszeitraum: 650 Prozent der Ausgangslohnsumme

     

    • Verwaltungsvermögen: max. 50 Prozent

     

    • Abzugsbetrag von 150.000 EUR
    • Fortführungsfrist: 10 Jahre

     

    • Lohnsumme im 10-Jahreszeitraum: 1.000 Prozent der Ausgangslohnsumme

     

    • Verwaltungsvermögen: max. 10 Prozent

     

    • Abzugsbetrag von 150.000 EUR

    Bei schädlicher Verwendung: Abschmelzung der ErbSt um 1/7 p.a.  

    Bei schädlicher Verwendung: Abschmelzung der ErbSt um 1/10 p.a.  

     

     

    Praxishinweis: Zum Verwaltungsvermögen, das steuerlich nicht begünstigt ist und in die Verwaltungsvermögensquote einfließt, gehören: