03.02.2009 | Erbschaftsteuer
Unternehmensnachfolge: So wählen Sie die richtige Gestaltung
von RA und Notar Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Braunschweig
Bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge nach der Reform muss darauf geachtet werden, die vom Gesetzgeber gewollte steuerliche Begünstigung des Betriebsvermögens auch tatsächlich auszunutzen. Wie sich am Fall der Ausgangslohnsumme zeigt, ist es hierbei erforderlich beizeiten die richtigen Vorkehrungen zu treffen.
Unternehmensnachfolge nach der Reform
Ein Kernstück der Reform ist es, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Großteil des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer zu verschonen. Um dieses Ziel zu erreichen, stellt das Gesetz zwei Modelle zur Verfügung: Zum einen das Regelmodell mit einem Verschonungsabschlag in Höhe von 85 Prozent und zum anderen die Option mit einem Verschonungsabschlag in Höhe von 100 Prozent.
Übersicht: Regelmodell und Option | ||||||
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Praxishinweis: Zum Verwaltungsvermögen, das steuerlich nicht begünstigt ist und in die Verwaltungsvermögensquote einfließt, gehören:
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